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Die DEUTSCHE BOMBASTUS-GESELLSCHAFT e.V. hat sich zur Aufgabe gestellt, die im Gesamtwerk des bedeutenden Arztes, Naturforschers, Sozialethikers und Laientheologen Theophrastus Bombast von Hohenheim (1493 - 1541), genannt Paracelsus, niedergelegten Erkenntnisse und Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen.
Paracelsus sah den Menschen als eine Einheit von Geist, Seele und Körper, sah ihn als eine kleine Welt in Wechselbeziehung mit dem Kosmos und leitete daraus auch seine Auffassungen von Medizin und Pharmazie ab. Diese Ansichten des Paracelsus reformierten Medizin, Pharmazie und Chemie und beeinflussten wesentlich deren Entwicklung bis in die Gegenwart. Sein Leitgedanke, daß Heilung die Wiedereinführung des Kranken in die göttliche Ordnung der Natur, seine Rückkehr in die Geborgenheit ihrer Gesetze sei, ist ein ebenso grundlegendes Motiv für die Tätigkeit der DEUTSCHEN BOMBASTUS-GESELLSCHAFT, wie seine Ethik aus christlicher Nächstenliebe, die all sein Denken und Handeln prägte. Die DEUTSCHE BOMBASTUS-GESELLSCHAFT will über das Werk des Bombastus Paracelsus informieren sowie über dessen Einfluss und Bedeutung.
Die DEUTSCHE BOMBASTUS-GESELLSCHAFT wendet sich an alle, die sich für diese Ziele interessieren und diese, in welcher Weise auch immer, unterstützen wollen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich entschliessen, Mitglied der DEUTSCHEN BOMBASTUS-GESELLSCHAFT e.V. zu werden, um deren Ziele aktiv zu unterstützen.
Die Satzung der DEUTSCHEN BOMBASTUS-GESELLSCHAFT e.V. senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.
Mit dem angefügten Aufnahmeantrag bewerben Sie sich um Ihre Mitgliedschaft.
Die beiliegende Einzugsermächtigung senden Sie bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Der Aufnahmebeitrag sowie der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag entsprechend der Beitragsordnung dienen zur Finanzierung der Aufgaben der DEUTSCHEN BOMBASTUS-GESELLSCHAFT, die gemäß Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Wir freuen uns auch über Spenden, die bekanntlich steuerlich absetzbar sind, wobei als Spendenvorlage beim Finanzamt der Einzahlungsbeleg mit einem entsprechenden Vermerk dient. Auch die Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden absetzbar.
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